Indoor-Golfanlage Schameder

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:

17.00 – 22.00 Uhr

Samstag und Sonntag:

10.00 – 18.00 Uhr

Buchung:

Buchungssystem auf der Homepage des Golfclub Wittgensteiner Land e.V.
oder telefonisch unter 02751-9202278

Buchungen können nur für volle Stunden vorgenommen werden.

Box 1 kann ausschließlich durch Rechtshänder genutzt werden!
Aus diesem Grund müssen Gruppen mit einem Linkshänder zwingend Box 2 reservieren!

Durch die verbindliche Reservierung hat der Mieter Anspruch auf die Nutzung
für einen Zeitraum von 50 Minuten (jeweils von Beginn der vollen Stunde an gerechnet).

Bei Stornierungen gelten folgende Regelungen:

- Stornierung am Buchungstag: Volle Miete
- Stornierung am Vortag: 5,00 EUR Stornogebühr

Preise (jeweils pro Stunde und Platz):

Mitglieder Golfclub Wittgensteiner Land e.V.

20,00 EUR

Sonstige Mieter

25,00 EUR

Bei gemischten Gruppen (z.B. ein Mitglied und ein Nichtmitglied) erfolgt die Abrechnung entsprechend der Zusammensetzung.

Abonnement:

Abonnements können von Montag bis Freitag für beide Plätze vorgenommen werden.

Für Samstag und Sonntag kann nur ein Platz für ein Abonnement genutzt werden.
Platz 1 ist vorreserviert für Trainingsstunden Darren bzw. Jason Hillier.

Abonnements können für die Zeit vom 16.01.2012 bis einschließlich 31.03.2012 vereinbart werden.
Die Preise gelten jeweils pro Platz und Stunde.

4-Wochen-Abonnement:

80,00 EUR

Saisonabonnement (gültig vom 16.01. bis 31.03.2012):

200,00 EUR

Trainingsstunden:

Die Abrechnung und die Reservierung erfolgt komplett durch Darren bzw. Jason Hillier.

Weitere Kosten, z.B. für die Miete der Anlage, fallen nicht an.

Sonstiges:

Das Putting-Green kann kostenlos genutzt werden.

Es ist nicht erlaubt, eigene Bälle mitzubringen.
Bälle werden durch den GCWL gestellt und sind im Preis enthalten.

Die Anlage darf nur mit sauberen Turnschuhen o.ä. betreten werden.
Golfschuhe mit Spikes, Straßenschuhe etc. sind nicht erlaubt.

Den Anweisungen der Platzaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Bedienung der Geräte darf nur durch die jeweilige Platzaufsicht bzw. den Golftrainer erfolgen.